Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne bei der Abfassung oder Überprüfung von befristeten Arbeitsverträgen.
Diese sind rechtlich schwierig und nur dann wirksam, wenn sie dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) entsprechen.
Ist die Befristung unwirksam, so liegt ein normales Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor. Zu beachten ist, daß der Arbeitnehmer - wie bei der Kündigungsschutzklage - innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses Klage beim zuständigen
Arbeitsgericht erheben muß, wenn er gegen die Befristung vorgehen will. Andernfalls verbleibt es beim Ende des Arbeitsverhältnisses.
Wenn Sie weitere Fragen haben, so stehe ich Ihnen als Ihr Rechtsanwalt sehr gerne zur Verfügung. Senden Sie mir Ihre Nachricht per chemnitz@rechtsanwaelte-bwp.de oder unten über das Kontaktformular oder rufen Sie mich an unter 0371/33493290 und wir vereinbaren sofort einen
Termin. .