Selbstverständlich helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt, wenn Ihr Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber nicht gezahlt wird. Schließlich haben Sie für ihn gearbeitet. Zu Ihren Ansprüchen können neben dem
Grundgehalt auch das
- 13. Monatsgehalt,
- Urlaubsgeld,
- Provisionen,
- Überstundenvergütungen und Zuschläge für Nachtarbeit, Feiertagsarbeit, Sonntagsarbeit,
- Weihnachtsgeld etc.
gehören.
Bitte beachten Sie, dass Tarifverträge oder aber auch Ihr Arbeitsvertrag vorsehen können, daß es Ausschlußfristen für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gibt. Machen Sie also Ihr Gehalt etc.
nicht innerhalb dieser Frist durch Anmahnung beim Arbeitgeber und/oder Klage beim Arbeitsgericht geltend, verfallen Ihre Ansprüchen endgültig.
Wenn Sie weitere Fragen haben, so stehe ich Ihnen als Ihr Rechtsanwalt sehr gerne zur Verfügung. Senden Sie mir Ihre Nachricht per Email an
chemnitz@rechtsanwaelte-bwp.de oder rufen Sie mich an unter 0371/33493290 und wir vereinbaren sofort einen Termin.