Anwaltskosten: Recht auf Anwalt bei Verkehrsunfall

Ein aus dem Zusammenhang gerissenes Urteil des Amtsgerichts (AG) München hat bei Unfallgeschädigten für Verwirrung gesorgt. Das AG hat nämlich entschieden, dass die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts in einem einfach gelagerten "Versicherungsfall" nicht erforderlich sei. Tatsächlich ging es in dieser Entscheidung jedoch nicht um den Geschädigten bei einem Verkehrsunfall. Betroffen war vielmehr ein Versicherungsnehmer, dessen eigener Versicherer eine fällige Versicherungsleistung nicht pünktlich ausgezahlt hatte.

 

Das ist aber mit der Situation bei einem Verkehrsunfall nicht vergleichbar. Denn bei einem Verkehrsunfall stellen sich regelmäßig Haftungsfragen. Und das Regulierungsverhalten vieler Versicherer ist auch geeignet, berechtigte Zweifel daran zu haben, ob sich der Geschädigte ohne Unterstützung durchsetzen kann. Es bleibt also dabei, dass der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte sofort einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen kann (AG München, 133 C 7736/11).