Die Kosten von Verkehrsunfällen im Winter bei Schnee und Eis, die anläßlich einer berufsbedingten Fahrt (zur Arbeitsstätte und zurück, während einer Auswärtstätigkeit oder sonstigen betrieblich veranlaßten Fahrt) anfallen, können von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden. Passiert der Unfall hingegen auf einem Umweg, wenn Sie z. B. Ihr Kind aus dem Kindergarten abholen, sind die Kosten nicht absetzbar. In Ansatz bringen können Sie die gesamten Reparaturkosten am Pkw oder Fahrrad, die Mietwagenkosten, Schäden, die Sie dem Unfallgegner ersetzt haben, die Kosten für den Gutachter oder Sachverständigen, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten und sogar die Selbstbeteiligung gegenüber Ihrem Kaskoversicherer. Auch Folgeschäden, wie z. B. ein bei dem Unfall zerstörtes Telefon sind absetzbar. Finanzielle Obergrenzen gibt es nicht. Die entsprechenden Belege sollten Sie gut aufbewahren.