Als Rechtsanwalt und Verkehrsanwalt Neumann für Verkehrsrecht in Chemnitz weise ich auf eine wichtige Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundgerichtshofs für Schadenersatzrecht hin. Wird bei einem Verkehrsunfall ein Fahrzeug beschädigt und sind Sachverständigenkosten für die Erstellung des Gutachtens angefallen, so sind diese im Regelfall vom Unfallverursacher zu ersetzen. In der Rechtsprechung war umstritten, ob diese Kosten im Falle eines Mitverschuldens am Unfallgeschehen vom Gegner in voller Höhe oder quotal nach dem Grad der Mitverursachung zu ersetzen sind. Der BGH hat diese Frage nunmehr dahingehend entschieden, daß diese Kosten auch wie die übrigen Schadenersatzansprüche nur nach der Haftungsquote zu ersetzen sind, vgl. BGH vom 07.02.2012, VI ZR 133/11.