Verkehrsunfall und Mietwagenkosten


In diesem Artikel berate ich kurz zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten, da diese höchst streitig sein können.

Grundsätzlich können Sie ein Fahrzeug im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls für die Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung im Falle des Totalschadens bei einer Autovermietung oder Ihrer Werkstatt anmieten, um für diese Zeit mobil zu bleiben. Dieses Recht steht Ihnen "nur" grundsätzlich zu (mehr unten). Die Reparatur oder die Wiederbeschaffung müssen Sie aber auf jeden Fall durch entsprechende Belege beim gegnerischen Haftpflichtversicherer nachweisen, damit diese Kosten auch erstattet werden. Die Dauer der Anmietung selbst wird der Gutachten festlegen. Sollte die Reparatur ausnahmsweise z. B. durch versteckte Schäden länger dauern, wird der gegnerische Haftpflichtversicherer im Regelfall auch diese "Mehrtage" bezahlen.

Beachten Sie allerdings, daß Sie das Fahrzeug wenigstens ca. 30 Kilometer pro Tag fahren, da Sie andernfalls auf ein Taxi - also auch nur Erstattungsfähigkeit der Taxikosten - verwiesen werden könnten (so genannte Schadenminderungspflicht). Auch sollten Sie ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse anmieten, damit Ihnen der Versicherer nicht die so genannte Eigenersparnis abzieht. Alle Fallstricke kann ich hier aber nicht aufzählen.

Äußerst streitig ist meistens die Höhe des pro Tag zu erstattenden Betrages für das angemietete Fahrzeug. Dem gegnerischen Versicherer ist es völlig egal, zu welchem Tarif und wie teuer Sie dieses Fahrzeug angemietet haben. Er erstattet im Idealfall nur den Betrag, den ein wirtschaftlich und vernünftig denkender Mensch für die Anmietung des Fahrzeugs auf dem örtlich relevanten Markt aufgewendet hätte. Wennn Sie für den Mietwagen mehr bezahlen als "üblich und angemessen ist" etc., können Sie auf diesen Mehrkosten sitzen bleiben und diese selbst bezahlen. Ein Vergleich lohnt sich also immer.

Für den Laien ist dieses Gewirr von unterschiedlichen Unfallersatztarifen, Normaltarifen, Tarifen gem. SchwackeListe (Automietpreisspiegel) oder FraunhoferMietpreisspiegel regelmäßig äußerst schwer zu durchschauen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.

Diese kurzen Hinweise können eine juristische Beratung im Einzelfall nicht ersetzen und sollen nur als erste Anhaltspunkte dienen.